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Potenzmittel

Welche Potenzmittel zahlt die Krankenkasse?

Wer an Erektionsproblemen leidet, der greift häufig zu Potenzmitteln, wie z. B. Viagra, Cialis und Levitra. Viele Betroffene gehen davon aus, dass die Krankenkasse für das Arzneimittel zur Behandlung von Potenzproblemen aufkommt. Leider ist das so gut wie nie der Fall. 

Warum die Krankenkasse in den meisten Fällen nicht für Medikamente gegen Erektionsstörungen aufkommt, beantworten wir Ihnen in diesem Artikel. Außerdem erfahren Sie, wo Sie sich online legal Potenzmittel verschreiben lassen können.

Die rechtliche Situation in Deutschland

Medikamente, die Ihnen von Ihrem Arzt verschreiben werden, übernimmt die Krankenkasse zum größten Teil. Potenzmittel, wie z. B. Viagra werden jedoch grundsätzlich nicht übernommen.

Dies ist erstmal verwunderlich, da die erektile Dysfunktion (ED) sowohl bei Medizinern als auch unter Juristen als anerkannte Krankheit gilt. Dies wurde sogar in einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. September 1999 (AZ B 8 KN 9/98 KR R) bestätigt.

Das 2004 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Gesundheitswesens (GMG) schließt die Kostenübernahme von Potenzmitteln jedoch aus. Seit 2004 sind sämtliche Arzneimittel, welche bei Potenzstörungen helfen somit aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. 

Konkret heißt das: alle Medikamente, die Sie für eine Behandlung von Erektionsstörungen verschrieben bekommen, müssen Sie zu 100 % aus eigener Tasche bezahlen.

Dazu gehören die PDE-5-Hemmer Viagra, Cialis, Levitra und Spedra. Bei Alternativen Behandlungen mit dem Wirkstoff Alprostadil (Caverject, MUSE) besteht teilweise eine Ausnahme.

Diese Potenzmittel werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen

InfoViagraCialisLevitraSpedra
WirkstoffSildenafilTadalafilVardenafilAvanafil
Wirkungsbeginn nach Einnahmenach ca. 30 Minutennach ca. 30 Minutennach ca. 30 Minutennach ca. 15 – 30 Minuten
Mittelwert der Zeit bis zum Effekt1 Stunde2 Stunden1 Stunde30 Minuten
Wirkt bis zu4 – 5 Stunden36 Stunden4 – 5 Stunden6 Stunden
Webseite lizenzierter Anbieterwww.121doc.de/viagrawww.121doc.de/cialiswww.121doc.de/levitrawww.121doc.de/spedra

Das BSG urteilte am 10. Mai 2005, dass eine Streichung von Potenzmitteln zur Behandlung von Erektionsstörungen verfassungsmäßig ist. Weiter wurde in einem Urteil des BSG aus dem Jahre 2012 festgestellt, dass die Streichung grundgesetzkonform sei. 

Das ist für uns völlig unverständlich! Es geht bei der Behandlung von Erektionsstörungen in unseren Augen nicht um den Lifestyle oder eine Verbesserung der Lebensqualität. Vielmehr steht die Behandlung einer Krankheit im Vordergrund. Und diese Krankheit kann ernsthafte körperliche sowie psychische Folgen für Patienten haben.

Diagnose und Therapie: Die Unterschiede bei der Kostenübernahme

Es ist wichtig, zwischen der Diagnose und Therapie von Erektionsstörungen zu unterscheiden. Paradoxerweise sind nämlich nur die Arzneimittel (Viagra, Cialis, etc.) von der Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen.

Die medizinischen Leistungen zur Diagnose und Behandlung der erektilen Dysfunktion sind hingegen weiter im Leistungskatalog enthalten.

Das heißt, dass Beratung und Behandlung sowie die Diagnostik (z. B. Blutentnahme, Ultraschall, SKIT) durch einen Arzt weiterhin von der Krankenkasse übernommen werden.

Wird durch den Arzt eine erektile Dysfunktion bei Ihnen festgestellt, werden Hilfsmittel wie Penispumpe oder Erektionsring weiterhin von der Krankenkasse gezahlt. Auch die sogenannte Testosteron-Ersatz-Therapie und der operative Eingriff zum Einsetzen von Schwellkörper-Implantaten ist weiterhin im Leistungskatalog der Krankenkassen gelistet. 

Die private Krankenversicherung

Zunächst gilt: privat versicherte Patienten sind von der Gesundheitsreform nicht betroffen. Jedoch heißt das nicht, dass die Kosten für Viagra und Co. automatisch von der privaten Krankenversicherung übernommen werden.

Hierbei gelten die im Vertrag vereinbarten Leistungen. Sie sollten daher einen Blick in Ihren Vertrag werfen, um herauszufinden, ob Potenzmittel im Umfang Ihrer Versicherung inkludiert sind.

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Die rechtliche Situation in der Schweiz und Österreich

Und wie sieht es in unseren deutschsprachigen Nachbarländern aus? Die ernüchternde Antwort: nicht unbedingt besser.

Auch in der Schweiz erstatten Krankenkassen die Kosten für Potenzmittel nicht. In Österreich wurde die Behandlung von erektiler Dysfunktion vor dem obersten Gerichtshof thematisiert, nachdem ein heute 64 Jahre alter Patient geklagt hatte.

Das nachfolgende Urteil (10 ObS 122/06y) vom 17.08.2006 lautete folgendermaßen:

“Nach den beiden Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes […], kommt die Möglichkeit eines Kostenerstattungsanspruches eines Versicherten für Potenzmittel wegen erektiler Dysfunktion dann in Betracht, wenn der Versicherte als Folge der erektilen Dysfunktion an psychischen Problemen mit Krankheitswert leidet und mit erfolgreicher Behandlung der erektilen Dysfunktion auch diese Krankheit des Versicherten behoben oder verbessert werden kann.”

Profi-Tipp: Ja, Sie bleiben als Patient auf den Kosten für Potenzmittel sitzen. Das ist nicht schön, aber Sie können die finanzielle Belastung begrenzen! Generika sind mittlerweile für fast jedes Potenzmittel am Markt erhältlich und kosten nur einen Bruchteil dessen, was Sie für Originalpräparate bezahlen müssen. 

Wo kann man sich Viagra und andere Potenzmittel verschreiben lassen?

In diesem Text mussten wir Sie mit vielen schlechten Nachrichten konfrontieren. Jedoch gibt es auch ein paar positive. Das Wichtigste: Sie sind mit Ihren Erektionsproblemen nicht allein – wir bieten Ihnen eine Plattform, auf der Sie sich anonym über Potenzstörungen informieren und austauschen können. Außerdem möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie sich online völlig legal Potenzmittel verschreiben lassen können.

Bei lizenzierten Online Apotheken, wie z. B. auf www.121doc.de ist es möglich, sich legal Potenzmittel wie Viagra, Cialis oder deren Generika verschreiben zu lassen. Weshalb das legal ist, lesen Sie hier.

Bestellungen auf www.121doc.de laufen in 4 einfachen Schritten ab:

  1. Auswahl des Medikaments
  2. Ausfüllen eines medizinischen Fragebogens
  3. Überprüfung von Facharzt
  4. Versand des Medikaments

Rechtliche Fallstricke: Worauf man bei der Auswahl von Medikamenten achten muss

Potenzmittel, wie z. B. Viagra und Cialis sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz verschreibungspflichtig. Sie benötigen daher in jedem Fall ein gültiges Rezept für das Arzneimittel. Dieses können Sie sich entweder auf den klassischen Weg bei Ihrem Hausarzt ausstellen lassen oder Sie lassen sich das Wunschmedikament bei einer lizenzierten Online Apotheke verschreiben.

Achten Sie online jedoch immer darauf, dass Sie sich nur Medikamente verschreiben lassen, die in Ihrem Heimatland auch zugelassen sind. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie sich Ihre Medikamente ausschließlich bei lizenzierten Online Apotheken verschreiben lassen.

Diese wurden durch die EU extra auf den Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln überprüft und bieten daher auch nur zulässige Medikamente an. In diesem Artikel geben wir Ihnen wichtige Hinweise, mit denen Sie seriöse Online Apotheken garantiert erkennen.

Viagra Alternativen
Wird nicht von der Krankenkasse übernommen: Viagra gilt seit 2004 als Lifestyle-Medikament.

Fazit: Potenzmittel wie Viagra werden nicht von der Krankenkasse übernommen

Für uns völlig unverständlich, jedoch leider Realität: die Kosten für Potenzmittel, wie Viagra, Cialis, Levitra oder Spedra werden von Krankenkassen nicht übernommen.

Was heißt das für Sie genau? Sie müssen nicht für die Behandlung von Erektionsstörungen aufkommen, sondern „nur“ für die Medikamente.

Glücklicherweise gibt es für den Großteil der Potenzmittel bereits Generika auf dem Markt. Sie müssen daher nicht ganz so tief in die Tasche greifen und schonen Ihren Geldbeutel: Bestimmte lizenzierte Online Apotheken (z. B. www.121doc.de, fernarzt.com) haben sowohl Original- als auch Generika-Präparate im Angebot. Bei diesen Online Apotheken können Sie sich legal Potenzmittel verschreiben lassen. Sie sparen sich also nicht nur die lästigen Wartezeiten beim Arzt sondern auch das oft unangenehme Gespräch über Ihre Erektionsprobleme.

Michael Scheffler | Selbsthilfe Impotenz

Michael Scheffler

Initiator, Selbsthilfe-Impotenz Interessengemeinschaft

Michael hat die Gruppe gegründet. Er ist verantwortlich für Kontakte zu anderen Gruppen, Ärzten, Psychologen, Institutionen und Medien. E-Mail bei Nachrichten: [email protected].

Quellen und weitere Literatur

  • Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
    https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/leistungen/leistungen.html
  • Rechtsprechung SKAT (keine Erstattung)
    https://lexetius.com/1999,1559
  • Rechtssprechung Viagra (keine Erstattung)
    https://lexetius.com/2005,1797
  • SGB V – GKV §34 – ausgeschlossene Arzneimittel
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__34.html
  • Erstattung in der Schweiz
    https://www.blick.ch/news/wirtschaft/so-gut-wie-das-original-jetzt-gibts-das-volks-viagra-auch-bei-uns-id2349465.html